Gehölzschnitt

Die Brut- und Setzzeit für den Schutz der Tierwelt geht vom 01. März bis 30. September. In dieser Zeit dürfen keine stärkeren Eingriffe bei Bäumen und Hecken vorgenommen werden.

Sie können sich bei uns gerne ganzjährig einen Termin sichern, damit wir die Arbeiten fachgerecht und planbar über die Wintermonate ausführen können.

Für Laubgehölze ab einem Stammdurchmesser von 25 cm ( gemessen in einem Meter Höhe ) benötigt man eine Genehmigung. Wir kümmern uns um die Planung und Beschaffung von Schnitt- und Fällgenehmi-gungen und stellen die nötigen Anträge für das Aufstellen von Hubarbeitsbühnen im öffentlichen Straßenraum.

Sichern Sie sich jetzt Ihrem Termin per E-Mail!

Gut zu Wissen!

Grundstückseigentümer oder deren Gleichgestellte haben eine Pflicht zur Gefahrenabwehr.

In überhängenden Bäumen muss das Totholz entfernt werden. Pflanzen und Hecken sind innerhalb der Grundstücksgrenzen zu halten. An Geh- und Radwegen ist die Mindesthöhe von 2,50 m und an Fahrbahnen eine Höhe von 4,50 m freizuhalten.

Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und Sichtlinien müssen frei sichtbar sein.

Gehölzschnitt & Baumfällarbeiten

Winterdienst
Unsere Winter werden immer milder, aber viele vergessen dass auch bei morgendlichem Frost und Blitzeis eine „ Gefahrenabwehr“ stattfinden muss. Wenn sich jemand auf oder vor Ihrem Grundstück verletzt, sind Sie in der Haftung.
Diese Haftung  übernehmen wir gerne für Sie.
Gehen Sie den sicheren Weg und beauftragen Sie uns rechtzeitig und direkt hier mit dem Winterdienst. Wir befreien Sie zuverlässig von Schnee und Glätte.

Gut zu Wissen!

Werktags muss die Räumpflicht bis spätestens 8:00 Uhr, Sonn- u Feiertags bis spätestens 9:00 Uhr erfolgt sein.

Zu Räumen ist ein 1,5 m breiter Streifen, an allen strassenanliegenden Seiten des Grundstücks. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss ein 1,5 Meter breiter Streifen am Fahrbandrand geräumt sein.

Zusätzlich müssen alle am Grundstück anliegenden Strassen bis zur Fahrbahnmitte geräumt werden.